Recht in der Praxis

Wenn der Frachtführer seine angenehme CMR Haftpflichtlage verliert

Das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) vom 19. Mai 1956 beschränkt die Haftpflicht des Frachtführers in mehreren Aspekten. Einerseits bei Entschuldigungsgründen, und in