Wenn der Frachtführer seine angenehme CMR Haftpflichtlage verliert
Das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) vom 19. Mai 1956 beschränkt die Haftpflicht des Frachtführers in mehreren Aspekten. Einerseits bei Entschuldigungsgründen, und in
on 09 August 2016, in Egyéb