Recht in de praxis

Der Fachanwalt 

Kürzlich half ich einem jungen Kollegen als Berater bei der Erstellung seiner Diplomarbeit. Es war eine schöne Arbeit, und als er mir das gebundene Exemplar überreichte und sich für meine Hilfe bedankte, wies ich ihn darauf hin, dass er jetzt nur noch die 4-5 Tausend Schadensfälle regeln müsse, dann würde er wirklich anfangen zu verstehen. In den 35 Jahren meiner beruflichen Laufbahn habe ich als Anwalt weiß ich nicht wie viele Haftpflichtansprüche bearbeitet. Die Zahl, die der junge Kollege erwähnte, muss ich in den ersten zehn Jahren erreicht haben. Niemand kommt als Fachanwalt von der Universität. Die postgraduale Ausbildung für Juristen erfolgt nach dem Studium. Ich bin dem Schicksal dankbar, dass ich zunächst bei MALÉV und dann in der Rechtsabteilung von HUNGAROCAMION Berufserfahrung sammeln konnte, die mit meiner ersten Qualifikation als Fachanwalt verbunden war. Die Ausbildung zum Fachanwalt für Außenhandel beinhaltete dann auch die Spezialisierung zum Transportanwalt. Luftverkehr und internationales Güterkraftverkehrsrecht sind Rechtsgebiete, die durch internationale Abkommen geregelt sind. Aufgabe des Fachanwalts ist es, im Einzelfall festzustellen, ob und inwieweit der Frachtführer nach den Regeln des jeweiligen Übereinkommens für den entstandenen Schaden haftet. Obwohl der Frachtführer in der Regel für den Verlust von Gütern, die Beschädigung von Gütern oder die verspätete Ablieferung von Gütern haftet, ist in der Regel ein spezialisierter Anwalt erforderlich, um die richtige rechtliche Schlussfolgerung auf der Grundlage der Fakten des Falles zu ziehen. Die Haftungsausschlüsse, die verschiedenen Vermutungen (Tatsachen, die bis zum Beweis des Gegenteils als wahr anzunehmen sind), das System der Beweislast und nicht zuletzt die Beschränkung der Haftung auf einen bestimmten Betrag oder ihre Verletzung erfordern eine komplexe rechtliche Schlussfolgerung. Dies ist jedoch nur ein Teil der Geschichte, da die meisten Haftungsansprüche durch irgendeine Form der Haftpflichtversicherung abgewickelt werden – oder auch nicht. Haftpflichtversicherung – in unserem Fall richtet sich die Haftung des Versicherers nach den Bedingungen der Haftpflichtversicherung des Beförderers. Bei der Haftpflicht ist die Vorfrage, ob die gesetzliche Schadensersatzpflicht (hier die Haftung des Frachtführers), die von der Haftpflichtversicherung gedeckt ist, besteht. Hier wird die Geschichte dreifach: Da ist der Versicherer, der ein finanzielles Interesse daran hat, sich in einer Situation zweifelhafter Haftung auf eine fehlende Haftung zu berufen. Da ist zum einen der Geschädigte, der ein Interesse daran hat, dass sein Schaden nach Möglichkeit vom Versicherer reguliert wird und nicht von dem weniger gut ausgestatteten Transportunternehmen. Und schließlich gibt es den versicherten Frachtführer, der wie das glühende Stück Eisen zwischen Amboss und Hammer ein Interesse daran hat, dass der Geschädigte, der ihm den Schaden anvertraut hat, reguliert wird und den Schaden behalten kann. Obwohl der Versicherungsschutz auf die Entschädigung beschränkt ist, die im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht des Frachtführers zu zahlen ist, ist nicht nur das Wissen des Anwalts des Frachtführers erforderlich, um den Fall zu bearbeiten. Es bedarf auch der Kenntnisse des Versicherungsanwalts, um eine fundierte Rechtsposition gegenüber dem Versicherer in Bezug auf den Versicherungsschutz, die Entschädigung durch den Versicherer, die von der Deckung ausgeschlossenen Risiken und die Höchstgrenze pro Schadensfall einzunehmen. Bislang haben wir über die juristische Fachkompetenz gesprochen, aber es gibt auch einen praktischen Aspekt: die Sprachkenntnisse. Da das Transportrecht per definitionem das Recht der Güterbeförderung über große Entfernungen innerhalb Europas ist, ist Deutsch eine Voraussetzung, Englisch ist eine Voraussetzung, aber es können noch weitere Sprachkenntnisse erforderlich sein. Das Schöne am Transportrecht und dem damit verbundenen Versicherungsrecht ist gerade seine Schwierigkeit: Auch der tausendste Fall kann einer sein, der noch nie bearbeitet wurde, und das Leben bringt immer wieder neue Situationen. Deshalb wird es auch nie langweilig.

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Wenn der Frachtführer seine angenehme CMR Haftpflichtlage verliert

Das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) vom 19. Mai 1956 beschränkt die Haftpflicht des Frachtführers in mehreren Aspekten. Einerseits bei Entschuldigungsgründen, und in diesen Fällen besteht die Möglichkeit für den Frachtführer sich von der Haftpflicht zu befreien mit der Berufung auf diese Gründe. Andererseits mit der Limitierung der Haftpflicht bis 8,33 SDR/kg. Diese angenehme Haftpflichtlage verschwindet, wenn Artikel 29 anzuwenden ist: „Art. 29 (1) Der Frachtführer kann sich auf die Bestimmungen dieses Kapitels, die seine Haftung ausschließen oder begrenzen oder die Beweislast umkehren, nicht berufen, wenn er den Schaden vorsätzlich oder durch ein ihm zur Last fallendes Verschulden verursacht hat, das nach dem Recht des angerufenen Gerichtes dem Vorsatz gleichsteht. (2) Das gleiche gilt, wenn Angestellte des Frachtführers oder sonstige Personen, denen er sich bei Ausführung der Beförderung bedient, Vorsatz oder ein dem Vorsatz gleichstehendes Verschulden zur Last fällt, wenn diese Angestellten oder sonstigen Personen innerhalb der Ausübung ihres Aufgabenbereiches handeln. In solchen Fällen können sich auch die Angestellten oder sonstigen Personen hinsichtlich ihrer persönlichen Haftung nicht auf die in Absatz 1 bezeichneten Bestimmungen dieses Kapitels berufen.“ Mit Hinsicht auf den aktuellen Tatbestand, hängt es von dem aktuellen Rechtsverfolger ab, was unter „durch ein ihm zur Last fallendes Verschulden verursacht hat, das nach dem Recht des angerufenen Gerichtes dem Vorsatz gleichsteht“ verstanden wird. Die Praxis der Ungarischen Gerichte stellt nur selten eine Haftpflicht laut CMR Artikel 29 fest. Relativ eindeutig ist mit Hinsicht auf Artikel 29. ein Diebstahl z.B., der von einem Angestellten des Frachtführers begangen wurde. Es ist aber schwer zu beurteilen was „nach dem Recht des angerufenen Gerichtes dem Vorsatz gleichsteht“ bedeutet. Wenn ein Frachtführer seinen beladenen Sattel Anhänger abgehangen auf einem Gebiet, wo es keine Wächter, keine Kameras gibt, hinterlässt, kann er abhängig von den Umständen vom Gericht leicht zur Erstattung des Totalschadens verpflichtet werden.

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